Wohnung Ve...............Str. 38 zu unterschreiben, seither wurden zahlreiche
Tonbandaufnahmen zu den geistigen und seelischen Misshandlungen von R............. gemacht.
Die Aufnahmen sind meistens nach den samstäglichen Gaststättenbesuchen entstanden u.a.
(Zeuge K.......... Sch...........) .
Stundenlanges Geschrei am offenen Fenster beweist, was man mit R................. gemacht hat.
Hiermit lässt sich auch beweisen, dass man ihn mit der Aussage „seine Schwägerin wolle ihn umbringen um an sein Geld zu
kommen" gefügig gemacht hat.
R............ hat zu diesem Zeitpunkt bereits eine beispiellose Schizofrenie entwickelt, er ruft ständig aus dem Fenster " uns darf man umbringen " (Ihn und sein zweites ich).
Tonbandaufnahmen (im Freien, für jeden hörbar), die ein schweres Verbrechen dokumentieren können aus rechtlichen Gründen nicht verwenedet werden (was ist das für ein Rechtssystem, das mit Verbrechern gemeinsame Sache macht ?)
Auch so kann man ohne sein Gewissen zu belasten Recht sprechen .
Für dieses feige nichtswürdige Volk genügt so viel Rechtsstaatlichkeit vollkommen.